
Wenn Sie den Papierkram für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung zur freiberuflichen Tätigkeit (unter den Kreativen auch liebevoll als Künstlervisum bekannt) erledigt haben, ist Ihnen womöglich keine Anforderung zu Arbeitsangeboten aufgefallen. Die offizielle Webseite fordert Sie dazu auf, Ihren Lebenslauf und Ihre Referenzschreiben mitzubringen, sagt aber nichts darüber, dass Ihnen schon vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit Aufträge zugesichert werden müssen.
Während alle anderen Dokumente klar in den Informationen ausgewiesen sind, die Ihnen die Ausländerbehörde nach der Buchung eines Termins zuschickt, fehlen dort ganz offensichtlich konkrete Informationen zu Arbeitsangeboten (zumindest seit dem 6. August 2015). Nichtsdestotrotz wird vielen Freiberuflern die Aufenthaltsgenehmigung bei Ihrem Termin nicht gewährt, da Sie keine Nachweise über zukünftige Aufträge in Deutschland besitzen. Die offizielle Richtlinie besagt zu diesem Zeitpunkt, dass Sie mindestens zwei Arbeitsangebote vorweisen müssen, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung zur freiberuflichen Tätigkeit (auch bekannt als das Berliner Künstlervisum) beantragen möchten.
Also was genau ist ein Arbeitsangebot?
Red Tape Translation hat sich bei einem unserer Lieblingssachbearbeiter erkundigt, um dies klären zu können. Wenn Sie bereits ein paar Honorarverträge in den Händen halten, dann haben Sie nichts zu befürchten. Sollte dies nicht der Fall sein, wies sie darauf hin, dass ein Arbeitsangebeot auch ein Schreiben von einem deutschen Unternehmen sein kann, in welchem dessen Interesse an einer Zusammenarbeit auf freiberuflicher Basis bekundet wird und der Zeitraum sowie das voraussichtliche Honorar ausgewiesen sind. Es gibt jedoch keinen magischen Geldbetrag, ab welchem Ihr Antrag automatisch bewilligt wird.
Aber ich bin erst vor kurzem nach Berlin gezogen und habe mir noch keine Arbeitsaufträge sichern können.
Meine lieben Freunde im Kreativbereich, dies ist womöglich die Zeit, kreativ zu werden. Deswegen sind Sie doch schließlich nach Berlin gekommen oder nicht? Sind Sie ein/e Grafikdesigner/in? Dann wenden Sie sich an einen Freund, der selbstständig tätig ist und sich bereiterklärt, Ihnen einen Auftrag für die Umgestaltung ihres/seines Briefkopfs zu geben. Und bitten Sie diesen darum, diesen in Schriftform festzuhalten. Musiker können einen Freund dazu überreden eine Party zu veranstalten, auf der Sie auftreten können. Wenn Sie als Opernsänger/in erfolgreich bei einem Agenten vorgesungen haben, der bereit ist, Sie für Auftritte zu empfehlen, dann bitten Sie diesen darum, Ihnen diesbezüglich ein Schreiben aufzusetzen. Es ist ein Beginn und jeder Antrag wird gesondert bearbeitet. Bringen Sie quasi alles mit, was Sie auftreiben können.
Ich habe bereits Klienten in Australien / Neuseeland / den Vereinigten Staaten. Kann ich diese als Arbeitsangebote verwenden?
Probieren Sie es aus, nehmen Sie sie mit und fügen Sie diese Ihrem Antrag bei. Seien Sie sich aber bewusst, dass dies der Ausländerbehörde keinerlei Indizen dazu gibt, warum Sie eigentlich in Berlin sein müssen, um Ihrer Arbeit nachzugehen. Demzufolge werden Arbeitsangebote empfohlen, die Sie von Klienten bekommen haben, die in Deutschland ansässig sind.
Red Tape Translation unterstützt englischsprachige Personen mit Freude bei ihren Anträgen zur freiberuflichen Tätigkeit (von der Berliner Kreativszene als “Künstlervisum” bezeichnet). Wenn Sie Hilfe bei der Vorbereitung des Antrags in Anspruch nehmen möchten, dann buchen Sie eine Stunde Telefonzeit und wir werden Ihnen alles im Detail erklären. Wenn Sie sich von einer deutschsprachigen Person zu Ihrem Termin begleiten lassen möchten, dann sprechen Sie mit Kathleen Parker, um einen Übersetzer / Dolmetscher zu buchen.
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