Es gibt ein altes Gesetz aus dem Jahr 1913, das Sie interessieren wird, wenn Sie in Deutschland als freiberufliche Lehrkraft tätig sind. Dieses ist unter §2 SGB VI geregelt, bezieht sich auf das gesetzliche Rentenversicherungssystem in Deutschland und lautet in etwa wie folgt:
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Ich bin ein Freiberufler, nicht wahr? Oder bin ich ein selbstständiger Gewerbetreibender? Wo liegt der Unterschied?
Wenn Sie Ihre eigenen Rechnungen stellen, mehrere Klienten besitzen und Sie Ihre Arbeitszeiteinteilung selbst vornehmen, gelten Sie in Deutschland als selbstständig. Soweit ganz gut. Aber das Finanzamt unterteilt die Selbstständigkeit in zwei weitere Kategorien: Sie sind entweder ein Freiberufler oder besitzen ein Gewerbe. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre wahre Identität zu finden (zumindest aus steuerrechtlicher Betrachtung).
Neustarthilfe für Solo-Selbstständige
Viele Freiberufler befinden sich in einer schwierigen finanziellen Lage. Seit Beginn der Pandemie sind viele von uns ganz ohne Arbeit geblieben. Es gibt finanzielle Instrumente, wie das Kurzarbeitergeld für Angestellte, doch Freiberufler hatten oft keine andere Wahl als die Grundbedürfnisse vom Jobcenter decken lassen zu müssen.
IBB um zu überprüfen ob Sie wirklich Soforthilfe II im Frühling benötigten
Die Investitionsbank Berlin wird alle Freiberufler und Kleinunternehmer, die im Frühling Soforthilfe erhalten haben, fragen, ob sie diese gebraucht haben oder nicht. Wenn sie sie nicht oder nicht in vollem Umfang gebraucht haben, sollen sie sie ganz oder teilweise zurückzahlen.