
Die Selbstständigkeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit: Der Gründungszuschuss
Wenn Ihnen in Deutschland die Arbeitslosigkeit droht oder Sie bereits arbeitslos sind, könnten Sie sich eventuell für eine Förderung interessieren, welche die Agentur für Arbeit Arbeitsuchenden mit einem ALG1-Anspruch anbieten, wenn diese vorhaben sollten, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen.
Die Idee hinter dieser „neuen Unternehmensförderung“ (Gründungszuschuss) besteht darin, Menschen aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) zu helfen, indem sie darin unterstützt werden, sich selbstständig zu machen oder ein Unternehmen zu gründen. Selbstverständlich wird dies nicht jedem gelegen sein, weshalb die Agentur für Arbeit sehr daran interessiert ist, sicherzustellen, dass Sie die nötige unternehmerische Veranlagung haben und eine umsetzbare Geschäftsidee besitzen, bevor sie Ihren Antrag genehmigt.
Es ist schwer, Informationen über den Gründungszuschuss in englischer Sprache zu finden. Hier sind die wesentlichen Punkte:
Wie funktioniert der Gründungszuschuss
Unabhängig davon, ob sie eine freiberufliche Tätigkeit (Freiberufler) oder eine selbstständige Tätigkeit (selbstständig) in einer Art von Handwerk (Gewerbe) anstreben, sind Sie zur Antragstellung berechtigt. Unter bestimmten Bedingungen ist es Ihnen ebenfalls möglich, einen Antrag zu stellen, wenn Sie eine Geschäftspartnerschaft eingehen.
Die erste Phase läuft für sechs Monate und es gibt die Option, diese daraufhin um weitere neun Monate zu verlängern. In der ersten Phase werden Sie weiterhin Ihre regulären ALG I Bezüge sowie einen pauschalen Zuschuss von 300 EUR erhalten. In den darauffolgenden neun Monaten werden Sie weiterhin einen pauschalen Zuschuss von 300 EUR bekommen, sollte Ihr Antrag auf eine Verlängerung bewilligt werden.
Sind Sie zur Antragstellung berechtigt?
Sie könnten zur Antragstellung auf diese Unternehmensförderung berechtigt sein, wenn:
- Sie derzeitig Arbeitslosengeld I beziehen oder nach dem Einreichen Ihres Antrags beziehen werden
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch mindestens 150 Tage umfasst
- Ihnen in den letzten zwei Jahren kein Gründungszuschuss gewährt worden ist
- Sie beabsichtigen, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten (die Selbstständigkeit wird aus diesem Grund zu ihrer hauptberuflichen Tätigkeit)
- Sie bereits Schwierigkeiten gehabt haben, in ein herkömmliches Beschäftigungsverhältnis zu finden, oder diese ersichtlich sein sollten
- Die Etablierung Ihrer neuen geschäftlichen Tätigkeit zum Ende Ihrer Arbeitslosigkeit führen wird
Eine Randbemerkung: Es ist in Ordnung, wenn Sie bereits (nebenberuflich) als Selbstständige/r oder Freiberufler/in gearbeitet haben, während Sie ALGI bezogen, solange dies nicht Ihre Hauptbeschäftigung darstellte. (Sie haben 15 Stunden pro Woche nicht überschritten).
Sie benötigen:
- Das Antragsformular (Sie können dieses nicht online herunterladen! Sie müssen dieses direkt von Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bekommen)
- Ein überzeugendes Geschäftsmodell mit einem umsetzbaren Konzept
- Detaillierte Finanzunterlagen wie z. B. ein Kapitalbedarfsplan, eine Umsatzprognose und eine Liquiditätsreserve. Informationen über Ihre Anlaufkosten und laufenden Aufwendungen
- Ein triftiger Grund, weshalb die Selbstständigkeit eine gute Möglichkeit für Sie darstellen würde
- Ein triftiger Grund, weshalb Sie den Zuschuss benötigen (Wenn Sie vorhersehen sollten, dass Sie im ersten Monat Ihrer Geschäftstätigkeit fünfstellige Gewinne erwirtschaften, werden Sie diesen höchstwahrscheinlich nicht benötigen)
- Lebenslauf, relevante Zeugnisse und Referenzen
Ein Aspekt, der Ihnen in jedem Fall helfen wird, ist eine gute Beziehung zu Ihren Sachbearbeitern bei der Agentur für Arbeit zu pflegen. Von diesen erhalten Sie die Formulare und die Informationen, und sie werden eine Empfehlung aussprechen, nachdem sie sich Ihren Antrag angeschaut haben. Jedoch sollten Sachbearbeiter Ihnen Ihren Anspruch zur Antragstellung nicht verweigern können, wenn Sie zu diesem berechtigt sind, ganz egal wie enthusiastisch, unsicher oder regelrecht ablehnend sie Ihrem Vorhaben der Unternehmensgründung gegenüberstehen. Also besorgen Sie sich die Unterlagen und legen Sie los.
Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, haben Sie diesen von einer sachverständigen Behörde wie z. B. der Industrie- und Handelskammer (IHK) im Hinblick auf die Rentabilität der Geschäftsidee zu prüfen. Zudem müssen Sie Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt oder eventuell beim Gewerbeamt (nur für bestimmte Berufe) anmelden.
Wenn Sie eine detailliertere Anleitung benötigen, dann geben Sie mir bitte Bescheid. Da ich selbst einen Gründungszuschuss erhalten habe, um Red Tape Translation ins Leben zu rufen, wäre es mir eine Freude, Ihnen die Unterlagen in allen Einzelheiten erläutern zu können und Ihnen jede Menge Tipps sowie einige anekdotenhafte Weisheiten mit auf den Weg zu geben. Ich kann Sie darüber hinaus mit erstklassigen englischsprachigen Experten in Kontakt bringen, die Ihnen dabei helfen können, Ihren Begleitdokumenten den Feinschliff zu geben und sicherzustellen, dass diese allen bürokratischen Anforderungen genügen.
Ich schicke Ihnen viele Grüße und wünsche Ihnen ein großartiges Wochenende!
Kathleen Parker
Schreibe einen Kommentar