
In Deutschland eine Wohnung zu kaufen ist für sich genommen bereits ein Abenteuer. Nachdem der Vertrag unterschrieben ist, gibt es da aber noch eine weitere Besonderheit: die Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft für das betreffende Gebäude. Sobald Sie eine Wohnung in Deutschland gekauft haben, wird sich diese Ihnen freundlich als „WEG“ vorstellen, was eine Abkürzung für „Wohnungseigentümergemeinschaft“ darstellt. Also wem genau treten Sie hier bei? Wie funktioniert es? Und werden Sie da jemals wieder lebend herauskommen?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus den Eigentümern der jeweiligen Gebäudeeinheiten eines Wohnhauses und kümmert sich um dessen Verwaltung. Die Verwaltungsaufgaben umfassen beispielsweise Reparaturen, Renovierungen und die Wartung des Gemeinschaftseigentums (Rasenflächen, Fassaden, tragende Wände, Dächer, etc.) sowie finanzielle Angelegenheiten wie z. B. das Hausgeld, die Instandhaltungsrücklage und wie diese ausgegeben werden sollen.
Die Mitgliedschaft erfolgt direkt mit dem Verkauf der Immobilie und ist nicht von dem Besitz trennbar, weshalb Sie die Mitgliedschaft nicht vermeiden können. Die meisten WEGs wählen einen Hausverwalter, um unter anderem die Wartungsarbeiten zu koordinieren, Preisangebote einzuholen und Treffen zu vereinbaren. Außerdem trifft sie sich mindestens einmal pro Jahr zur jährlichen Wohnungseigentümerversammlung.
Was kann ich auf einer jährlichen Wohnungseigentümerversammlung erwarten?
Formalitäten, Formalitäten, Formalitäten. Diese beinhalten typischerweise:
- Die Erinnerung daran, dass der Hausverwalter seiner Pflicht nachgekommen ist, die Versammlung einzuberufen und Ihnen alle Informationen vorab zukommen zu lassen, zu denen unter anderem Budgetberichte, Pläne, Preisangebote und die Agenda gehören
- Annahme der Tagesordnung in ihrer gegenwärtigen Form
- Wirtschaftliche und technische Berichte der Hausverwaltung: Informationen über Posten, die den finanziellen Status des Gebäudes beeinflussen, ausgeführte Wartungsarbeiten, umgesetzte Beschlüsse, etc.
- Die Jahresabrechnung vom letzten Jahr
- Annahme der Jahresabrechnung vom vorletzten Jahr
- Der Wirtschaftsplan für das kommende Kalenderjahr
- Jedwede anderen Themenpunkte, für die Beschlüsse gefasst werden müssen
- Sonstiges: Diskussion über allgemeine Anliegen
Muss ich zu den Versammlungen gehen?
Nein, aber das sollten Sie wahrscheinlich! Ihre Gemeinschaft kann Beschlüsse in Bezug auf das Gebäude treffen, wenn mehr als die Hälfte der Eigentümer anwesend sind, und die in Ihrer Abwesenheit getroffenen Entscheidungen könnten sich auf Sie auswirken oder Sie Geld kosten. Wenn Sie nicht anwesend sein können, aber trotzdem Ihre Stimme abgeben möchten, können Sie auch einen Stellvertreter bevollmächtigen. Wenn an dem Tag nicht genügend Personen anwesend sein sollten, damit die versammelte Gruppe beschlussfähig ist, muss der Hausverwalter die Versammlung beenden und eine neue einberufen. Wenn dies für Sie unzumutbar ist, können Sie einen Anwalt mit Spezialisierung auf Wohnungseigentumsrecht konsultieren, um sich irgendein komplexes Schlupfloch zunutze zu machen, oder Ihre Immobilie verkaufen und die Rechte und Pflichten auf Ihren Rechtsnachfolger übertragen.
Ich spreche kein Deutsch. Wie kann ich meine Stimme abgeben?
Lassen Sie sich von einem Übersetzer begleiten. OK, formal gesehen einen Dolmetscher. Wenn Sie Red Tape Translation die Tagesordnungspunkte vorab zukommen lassen, werde ich Sie begleiten, hinter Ihnen sitzen und simultan übersetzen (flüstern). Dies ist eine besondere Art von Dolmetscherdienstleistung, die eine gewisse Vorbereitung erfordert, also kontaktieren Sie uns bitte, um ein Preisangebot anzufordern.