
Sondermeldung: Die Berliner Ausländerbehörde hat die Entscheidung getroffen, KEINE internationalen Krankenversicherungspolicen mehr zu akzeptieren. Dies kann Sie unter Umständen betreffen, wenn Sie einen Antrag auf ein Künstlervisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung zur freiberuflichen Tätigkeit in Deutschland stellen möchten.
Eine meiner Kundinnen verließ gestern die Ausländerbehörde mit einem Gefühl großer Verwirrung. Sie hatte alles richtig gemacht. Sie hatte Ihre Arbeitsangebote, Ihre Abschlusszeugnisse und Ihren Lebenslauf sowie Referenzschreiben, Kontoauszüge und auch einen Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz mitgebracht. Erst wenige Tage zuvor hatte Sie mit einem englischsprachigen Makler gesprochen, der Ihr eine globale Krankenversicherungspolice von einem seriösen Unternehmen verschafft hatte. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sich eine Vielzahl von Freiberuflern für genau diese Krankenversicherungspolice entscheiden und diese für eine Aufenthaltsgenehmigung zur freiberuflichen Tätigkeit (mitunter auch als Künstlervisum bekannt) bisher immer akzeptiert wurde.
Nicht dieses Mal!
Meine liebreizende Kontaktperson (eine Sachbearbeiterin) in der Berliner Ausländerbehörde hat es so ausgedrückt: Sie sind mit der Tolerierung von internationalen Krankenversicherungspolicen bisher immer sehr gnädig gewesen, aber es stellte sich ein Problem, das sie nicht länger ignorieren konnten. In Deutschland gibt es ein Konzept, welches die Bezeichnung Alterungsrückstellung trägt und ganz speziell für Deutschland ist. Personen höheren Alters benötigen in der Regel mehr Versorgungsleistungen und verursachen später in ihrem Leben höhere Kosten. Die Versicherungskosten werden auf Lebenszeit berechnet, um diese mit einzukalkulieren, und ein bestimmter Geldbetrag wird beiseitegelegt, um diesem Kostenanstieg mit zunehmendem Alter des Patienten Rechnung zu tragen. Manche globalen Krankenversicherungspolicen funktionieren nicht in derselben Weise, da viele von ihnen nicht von deutschen Versicherungsunternehmen garantiert werden.
Im gegenwärtigen Augenblick müssen Freiberufler sich vermutlich für eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung entscheiden (wenn sie dazu überhaupt berechtigt sein sollten) oder eine deutsche private Krankenversicherung entscheiden. Für Selbstständige aus dem Ausland ist die Auswahl nur sehr begrenzt und ich empfehle Ihnen wärmstens, mit einem Makler zu sprechen. Die Hauptsache ist, dass die Krankenversicherung von einem deutschen Unternehmen bereitgestellt wird.
Die Sachbearbeiterin war nicht zu 100% sicher, worauf sich die Begründung dieses Beschlusses genau stützte, da sie erst kurz zuvor darüber unterricht worden war. Es wird in der Abteilung eine Besprechung darüber geben, die Veränderungen bekanntzugeben. Ich fühle mich fast wie eine Journalistin, die im Voraus einen heißen Tipp bekommen hat!
Ich habe seitdem mit zwei Vermittlern in dieser Branche gesprochen und sie haben sich beide ziemlich aufgeregt. Es ist möglich, dass dieser Beschluss durch politischen Druck wieder aufgehoben wird, und es scheint, als wäre es eine Art Wartespiel, bei dem man schauen muss, wie es sich entwickelt.
Wenn Sie in der Zwischenzeit die Ausländerbehörde besuchen sollten, um eine Aufenthaltsgenehmigung zur freiberuflichen Tätigkeit zu beantragen, und eine internationale Krankenversicherungspolice besitzen, dann sprechen Sie mit einem Makler darüber, wie Sie weiter verfahren sollten. Folgen Sie jedoch nicht MEINEM Rat, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Sprechen Sie mit Ihrem Makler und lassen Sie ihn/sie dies für Sie herausfinden – das ist deren Job. Beschlüsse werden zurückgenommen und brauchen zudem Zeit, bis sie bei allen Mitarbeitern angekommen sind. Vielleicht haben Sie Glück oder bekommen einen vorläufigen Aufenthaltstitel und werden gebeten mit einem deutschen Krankenversicherungsschutz zurückzukommen.
Hinterlassen Sie einen Kommentar, wenn Sie bereits davon betroffen sind! Ich bin gespannt zu sehen, wie sich das Ganze entwickeln wird.
Kathleen Parker
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