
Red Tape Translation hat in der letzten Zeit viele Blogbeiträge von Berliner Neuankömmlingen gelesen, die Ihr Künstlervisum als Freiberufler erhalten haben und nun ihre Erfahrung mit der Welt teilen möchten. Die meisten von diesen sind unglaublich hilfreich und gut gemeint, aber es gibt ein Missverständnis, das unter den Freiberuflern in Berlin eventuell etwas Verwirrung stiften könnte, und wir würden dieses gern aufklären.
Der Begriff “Freiberufler” kann nicht genau mit dem englischen „freelancer“ gleichgesetzt werden. Arbeiten Sie auf eigene Rechnung? Setzen Sie Ihre eigenen Arbeitsstunden fest? Haben Sie mehr als einen Klienten und übernehmen diesen gegenüber die Rechnungsstellung? In Deutschland gelten Sie als selbstständig und können darüber hinaus auch als Freiberufler angesehen werden. Einige Arbeitsformen werden als Gewerbe eingestuft und erfordern die Eintragung eines Unternehmens im Rahmen der “Gewerbeanmeldung” sowie die Zahlung einer Gewerbesteuer. Andere sind wiederum „freiberufliche“ Tätigkeiten, Aktivitäten oder Dienstleistungen der „höheren Kunst“, welche unter Umständen einen höheren Bildungsabschluss voraussetzen.
Unter die Kategorie “Freiberufler” fallen auch Berufe in den Branchen, für die Sie für gewöhnlich ein Künstlervisum bekommen. Ein Künstlervisum sieht wie eine herkömmliche Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit aus, aber für manche Berufe wurde zur schnelleren Bearbeitung bereits vorab die Zustimmung erteilt, wodurch diese leichter bewilligt werden. Wenn Sie tatsächlich als Künstler arbeiten, wird Ihre Erlaubnis mit dem Satz „freelance work as an artist permitted“(freiberufliche Tätigkeit als Künstler erlaubt) versehen sein. Die üblichsten Betätigungsfelder, mit denen Red Tape Translation täglich zu tun hat, sind: Künstler, Musiker, Schauspieler, Grafikdesigner, Filmemacher und Sprachlehrer (insbesondere Englischlehrer). Es scheint, dass Antragsteller, die in diesen Bereichen tätig sind, in Berlin eine bürokratische Hürde umgehen können und ihre Aufenthaltsgenehmigung bei ihrem ersten Termin an Ort und Stelle erhalten, sofern sie gut vorbereitet sind und die Sachbearbeiter mit ihrem Antrag zufrieden sind. Das Wort „Künstler“ wird nirgendwo auf der Erlaubnis stehen. Es ist nur eine Erlaubnis für Freiberufler.
Wenn Sie jedoch nach eigener Definition ein “freiberuflicher Softwareentwickler” oder „freiberuflicher IT-Analyst“ sein sollten, dann werden Sie Ihr Visa höchstwahrscheinlich nicht an Ort und Stelle bekommen. Sie werden eine Aufenthaltsgenehmigung zur selbstständigen Tätigkeit (nennen Sie es freiberufliche Tätigkeit, wenn Sie möchten) bekommen, aber Ihr Antrag wird nicht sofort bewilligt. Stattdessen wird dieser an die Senatsverwaltung weitergeleitet, welche prüft, ob in Deutschland ein ökonomisches Interesse in Ihrem Betätigungsfeld besteht. Sie möchten zudem sichergestellt haben, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Sie möchten also sehen, dass Sie gut vorbereitet sind, über einen angemessenen Krankenversicherungsschutz verfügen, einen Finanzplan sowie etwas Kapital besitzen und einige Arbeitsangebote vor Ihnen auf dem Tisch liegen. Der ganze Vorgang kann 6-8 Wochen in Anspruch nehmen.
Eine sehr häufig gestellte Frage lautet wie folgt: Ich habe derzeitig ein Künstlervisum oder eine Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit, aber welche Art von Arbeit ist mir damit gestattet? Kann ich die Grenzen etwas überspannen? Ihnen ist gestattet, genau das zu tun, was in Ihrer Arbeitserlaubnis aufgelistet ist. Wenn Sie also jeweils in Teilzeit als Clown, Englischlehrer und App-Entwickler arbeiten, dann stellen Sie sicher, dass diese alle in Ihrer Arbeitserlaubnis niedergeschrieben stehen. Sie werden außerdem eventuell je zwei Stellenangebote sowie angemessene Erfahrung und Referenzen für JEDEN der Berufe benötigen. Im Anschluss werden Sie die Freude haben, Ihre Tätigkeiten dem Finanzamt zu erklären.
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