
Sie sind nach Berlin gezogen, konnten eine Arbeit finden und haben vor kurzem ihren ersten Gehaltsscheck bekommen, woraufhin sie unter der Bezeichnung „Kirchensteuer“ im Kleingedruckten einen Lohnabzug entdeckten und sich wunderten, was sich dahinter verbarg…
Was ist Kirchensteuer?
Kirchensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland Mitgliedern spezieller Glaubensgemeinschaften auferlegt werden.
Wer hat diese zu zahlen?
Von Personen, die in Berlin Steuern zahlen und als Katholiken oder Evangelisten gemeldet sind, zieht das Finanzamt zusätzliche 9% Ihrer Einkommenssteuer ein und leitet diese an die entsprechende Religionsgemeinschaft weiter.
Woher weiß das Finanzamt, ob ich einer bestimmten Religionsgemeinschaft angehöre?
Gute Frage! Die Hauptinformationsquelle stellt das Bürgeramt dar. Wenn Sie die Unterlagen zur Anmeldung Ihrer Wohnung ausfüllen (Anmeldung), werden sie in dem Formular gebeten, Ihre Religionszugehörigkeit anzugeben. Das Bürgeramt gibt diese Informationen an das Finanzamt weiter.
Aber ich gehe in Berlin nicht in die Kirche / Ich bin seit Jahren nicht in die Kirche gegangen. Warum muss ich eine Kirchensteuer zahlen?
Dies ist für das Finanzamt leider irrelevant. Wenn Sie angegeben haben sollten, dass sie einer bestimmten Religionsgemeinschaft angehören, wird es die Steuer erheben, ganz egal ob sie sich in dieser engagieren oder nicht.
Wenn ich also bei der Anmeldung meine Religionszugehörigkeit nicht angebe werde ich auch keine Kirchensteuer zahlen müssen, ist das richtig?
In manchen Fällen ist das zutreffend. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt eine weitere Prüfung vornimmt und beispielsweise annimmt, dass Sie aufgrund Ihrer Staatszugehörigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit einer bestimmten Religionsgemeinschaft angehören. In manchen Fällen werden Personen bekannterweise mit der Bitte angeschrieben, weitere ausführlichere Informationen bezüglich ihrer Religionszugehörigkeit bereitzustellen.
Wie kann ich die Zahlung der Kirchensteuer unterbinden?
Der effektivste Weg, um die Zahlung der Kirchensteuer zu vermeiden, besteht darin, förmlich den eigenen Austritt aus der Kirche zu erklären (auch wenn Sie das Gefühl haben sollten, niemals wirklich „beigetreten“ zu sein!). Dies nennt sich “Kirchenaustritt” und beinhaltet eine Erklärung vor Ihrem örtlichen Amtsgericht . Sie müssen dazu persönlich vorstellig werden. Sie werden Ihren EU-Personalausweis oder Ihren Reisepass sowie Ihre Geburtsurkunde vorzeigen müssen. In Berlin müssen Sie zudem eine Gebühr in Höhe von 30€ bezahlen. Ihr Austritt aus der Kirche wird zum Ende jenes Monats, in dem sie die Erklärung abgegeben haben, in Kraft treten.
Habe ich irgendwelche Konsequenzen zu befürchten, wenn ich aus der Kirche austrete?
Wenn Sie förmlich aus der Kirche austreten, werden Sie die meisten Dienste der Kirche wie z.B. die Hochzeit in einer Kirche, die Übernahme einer Patenschaft, etc. nicht länger in Anspruch nehmen können. Die Sterbesakramente können in manchen Fällen jedoch trotzdem vorgenommen werden.
Wenn Sie hierbei Hilfe brauchen sollten, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren!
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