
Wir wissen bereits über die Terminkrise in Berlin Bescheid und es ist nicht wirklich eine Besserung in Sicht. Hier sind jedoch einige Informationen über die Anmeldung Ihrer Wohnanschrift, die Sie höchstwahrscheinlich noch nicht kennen: Ab dem 1. November 2015 hat sich das Verfahren geringfügig verändert. Sie werden von nun an ein Zusatzblatt mitbringen müssen.
Von der Webseite www.berlin.de:
Bei Vorsprache ab dem 01.11.2015 zusätzlich: Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter)
Ab dem 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
Die Vorlage Ihres Mietvertrags wird nicht länger als angemessener Ersatz für diese schriftliche Bestätigung angesehen (ich würde jedoch trotzdem auch den Mietvertrag mitbringen).
Sie können das Formular hier herunterladen. Es trägt die Bezeichnung „Wohnungsgeberbestätigung“.
Sollten Sie sich bei der Anmeldung Ihrer Wohnanschrift von einem Dolmetscher begleiten lassen wollen, dann setzen Sie sich mit Red Tape Translation in Verbindung.
Viele Grüße,
Kathleen Parker
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