
1. Schritt: Bekommen Sie ein Baby.
2. Schritt: Erholen Sie sich erst einmal.
3. Schritt: Kümmern Sie sich um die Staatsbürgerschaft und den Reisepass Ihres Kindes.
4. Schritt: Kümmern Sie sich um eine Aufenthaltsgenehmigung für Ihr Baby!
Bevor Sie weiterlesen, sollten Sie wissen, dass wir die folgenden Annahmen über Sie und Ihre Familie getroffen haben:
- Die rechtmäßigen Eltern des Babys besitzen beide eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- Mindestens einer der Elternteile des Kindes besitzt eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
- Die Eltern besitzen das gemeinsame Sorgerecht und alle leben gemeinsam in einem Haushalt.
- Jedes Mitglied Ihrer neuen Familie beabsichtigt, in Deutschland zu bleiben.
Eine Aufenthaltsgenehmigung für Ihr Baby zu erhalten, kann eventuell etwas Stress mit Papierkram und Wartezeiten mit sich bringen, aber der Antrag wird mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein. Dieser beinhaltet einen Besuch beim Bürgeramt oder bei der Ausländerbehörde.
Wann kann ich zum Bürgeramt gehen?
Selbstverständlich ist es umso besser, wenn Sie einen Besuch der Ausländerbehörde vermeiden können! Gehen Sie zu Ihrem örtlichen Bürgeramt, wenn:
- Sie und Ihr Partner beide eine Aufenthaltsgenehmigung und das gemeinsame Sorgerecht besitzen (oder Sie als alleinerziehender Elternteil eine Aufenthaltsgenehmigung und das alleinige Sorgerecht besitzen)
- Ihre Aufenthaltsgenehmigungen beide von der Ausländerbehörde in Berlin ausgestellt wurden
- Ihr Baby in Deutschland geboren wurde und im selben Haushalt wie der/die sorgeberechtigte/n Elternteil/e gemeldet ist
Sollte etwas an Ihrer familiären Situation auch nur geringfügig von dem oben Genannten abweichen (z.B. wenn einer der Elternteile Ihres Kindes eine europäische Staatsbürgerschaft mit Recht auf Freizügigkeit besitzt und deshalb keine Aufenthaltsgenehmigung benötigt) wird man Ihnen auf dem Bürgeramt womöglich sagen, dass Sie Ihr Anliegen stattdessen gegenüber der Ausländerbehörde erklären müssen. Im Zweifelsfall sollten Sie einfach zur Ausländerbehörde gehen.
Für das Bürgeramt müssen Sie die folgenden Unterlagen mitbringen:
- den Reisepass Ihres Babys
- die Reisepässe beider Elternteile
- ein biometrisches Foto (bei Babys und Kindern unter 6 Jahren fallen die Anforderungen etwas milder aus. Beispielsweise stellt es vermutlich kein Problem dar, wenn Ihr Baby seinen Mund geöffnet hat.)
- die Geburtsurkunde Ihres Babys.
Auf zur Ausländerbehörde
Hier sehen Sie, was Sie mitbringen müssen:
- Reisepässe für die ganze Familie
- Antragsformular (Sie können dieses hier auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Türkisch, Serbokroatisch, Kroatisch, Spanisch, Portugiesisch und Russisch herunterladen</a
- Biometrische Fotos eines jeden Familienmitglieds
- Wenn Sie als Eltern des Babys verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, dann nehmen Sie Ihre Heiratsurkunde mit und vergewissern Sie sich, dass diese eine Apostille besitzt! Hier erfahren Sie mehr über Apostillen.
- Die Geburtsurkunde Ihres Babys
- Nachweis über Krankenversicherung
- Nachweis über Existenzsicherung (z.B. Lohnbescheide, Arbeitsvertrag, Rentenbeiträge, Bericht einer steuerlichen Außenprüfung für Selbstständige und so weiter und so fort)
Weitere Unterlagen, die Sie entsprechend Ihrer individuellen Situation eventuell benötigen:
- Jedes Familienmitglied sollte anwesend sein. Wenn Ihr Partner den Termin jedoch nicht wahrnehmen können sollte, können Sie das Folgende versuchen: Lassen Sie ihn oder sie eine schriftliche Vollmacht in deutscher Sprache unterzeichnen, die Sie berechtigt, stellvertretend für sie/ihn die Aufenthaltsgenehmigung für Ihr Kind zu beantragen und bringen Sie zudem seinen/ihren Reisepass mit.
- Ihren Mietvertrag
- eine Bescheinigung über das Sorgerecht
- eine Bescheinigung über den Schulbesuch, wenn auf eines der Kinder Ihrer Familie die Schulpflicht zutrifft.
- Ihren Tauchschein (nur ein Witz).
Sollte ich ausländische Urkunden übersetzen lassen?
Auf der offiziellen Webseite werden Übersetzungen für diesen Aufenthaltstitel nicht als Anforderungen aufgelistet, aber ich habe selbst ein- oder zweimal erlebt, wie Leute in manchen Fällen zurückgewiesen wurden, weil Sie keine beglaubigten Übersetzungen Ihrer fremdsprachigen Urkunden vorweisen konnten (z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden). Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, dann bringen Sie diese mit und bewahren Sie diese auch dann auf, falls Sie nicht nach diesen gefragt werden, denn Sie werden diese vielleicht später für ein anderes Anliegen benötigen.
Wenn Sie alle Sachen beisammen haben und Sie nicht dazu aufgefordert werden, mit weiteren Dokumenten zurückzukommen, sollten Sie noch an Ort und Stelle einen glänzenden neuen Sticker in den Reisepass Ihres Babys geklebt bekommen.
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