
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer überstandenen Schwangerschaft und Geburt in Berlin! Nachdem Sie die Geburt Ihres entzückenden Neuankömmlings haben registrieren lassen und die Geburtsurkunde in Ihren aufgeregten Händen halten, wird Ihr nächster bürokratischer Schritt höchstwahrscheinlich darin bestehen, die Staatsbürgerschaft Ihres Kindes zu bestimmen. Oder wenn ihm/ihr das besondere Glück zukommen sollte: Staatsbürgerschaften.
Auch wenn Ihr Wonneproppen höchstwahrscheinlich durch Abstammung die Staatsbürgerschaft von Ihnen und Ihrem Partner vererbt bekommen wird, bedeutet eine Geburt in Deutschland nicht sofort, dass es auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Andererseits kann es diese aber auch zugesprochen bekommen. Hier sind einige Szenarien, in denen Ihr Baby zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft berechtigt ist:
- Die Mutter Ihres Kindes besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Bingo! Es werden keine weiteren Handlungen erforderlich.
- Der Vater Ihres Kindes besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und ist entweder mit der Mutter des Kindes verheiratet oder hat eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen (bzw. hat die Vaterschaft durch ein Gericht rechtlich zugesprochen bekommen).
- Keiner der beiden Elternteile besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, aber Ihr Kind wurde in Deutschland geboren und einer der Elternteile lebt seit mindestens 8 Jahren in Deutschland und diesem Elternteil wurde ein dauerhafter Aufenthalt gestattet. Dies alles gilt für den Zeitpunkt nach der Geburt.
- Ihr Baby wird von einem deutschen Staatsbürger adoptiert, bevor es das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Sollte Ihre Situation einer der oben genannten Kategorien entsprechen, ist Ihr Baby höchstwahrscheinlich zum Erhalt der deutschen Staatsbürger berechtigt. Sie werden wahrscheinlich nach der Eintragung der Geburt einen Brief vom Standesamt bekommen, in dem steht, dass ihr Kind einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Das passiert meistens automatisch.
Was hat es mit der doppelten Staatsbürgerschaft auf sich?
Dies ist ein heikles Thema, und ein dazugehöriges Gesetz (das zweite Gesetz zur Änderung der Staatsangehörigkeitsgesetzes) ist am 20.th Dezember 2014 – also erst vor Kurzem – in Kraft getreten!
- Wenn einer der Elternteile des Kindes die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und Ihr Kind mit dem Moment der Geburt durch Abstammung zwei Staatsbürgerschaften zugesprochen bekommt, muss es sich nicht für eine der beiden entscheiden, wenn es älter ist. Nach deutschem Recht besitzt es die doppelte Staatsbürgerschaft auf Lebzeiten, sofern ein anderes Land nicht vorschreiben sollte, dass es eine Wahl treffen muss.
- Wenn Ihr Baby die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen sollte, da einer seiner beiden ausländischen Elternteile für mehr als 8 Jahre in Deutschland gelebt hat und ihm der dauerhafte Aufenthalt gestattet wurde, wird es sich zwischen seinem 18. und 23. Lebensjahr entweder für seine deutsche oder seine andere Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.
Seien Sie jedoch nicht allzu enttäuscht, es gibt nämlich eine wundervolle Ausnahme:
Sollte Ihr Kind daraufhin in Deutschland aufwachsen, wird es im Erwachsenenalter nicht gezwungen sein, sich zwischen den beiden Staatsbürgerschaften entscheiden zu müssen.
Also was ist mit “in Deutschland aufwachsen” gemeint?
- Es hat mindestens 8 Jahre in Deutschland gelebt.
- Es ist in Deutschland für mindestens 6 Jahre in die Schule gegangen.
- Es hat in Deutschland einen Schulabschluss erworben bzw. eine Berufsausbildung abgeschlossen.
Wo ist das Stück Papier?
Sie können für Ihr Baby einen süßen deutschen Reisepass beantragen, der Kinderreisepass heißt, obwohl dieser in manchen Ländern wie z.B. den U.S.A. und Australien nicht für die Einreise geeignet ist. Sie können außerdem einen regulären deutschen Reisepass beantragen, der sich für den gesamten internationalen Reiseverkehr eignet. Beide können in Ihrem örtlichen Bürgeramt beantragt werden und sind relativ preiswert. Wenn Sie die nötigen Unterlagen dabei haben, kann der Kinderreisepass vor Ort ausgestellt werden.
Ein Reisepass genügt in der Regel als Nachweis über die Nationalität Ihres Babys, das offizielle Dokument ist jedoch ein hübsches gelbes Blatt Papier, das unter der Bezeichnung Staatsangehörigkeitsausweis bekannt ist. Wenn Sie diesen aus irgendeinem Grund haben möchten oder benötigen, müssen Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde wenden, welche in Berlin die öffentliche Behörde darstellt, die für die Beanttragung zuständig ist. Eine solche Urkunde kostet ungefähr 25 EUR.
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